Fachstelle Akustik und Schwingungstechnik gemäß §26 BIschG
Fachstellentätigkeit
AKUVIB ist vom Land NRW benannte Fachstelle nach §26 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen.
Als Fachstelle liefern wir Ihnen Beratung, Messungen und Untersuchungen aus einer Hand auf den Gebieten der Akustik und Schwingungstechnik.
Hierzu gehören unter anderem:
- Erstellung von Prognosen zur Vermeidung von Geräusch- und Erschütterungsbelastungen bei geplanten Baumaßnahmen, Umbauten, Sprengungen oder ähnlichem
- Beratung, Erstellung von Gutachachten und Stellungnahmen zu Fragen des Immissions- und Emissionsschutzes
- Beurteilung von Betriebsplänen im Hinblick auf Belastungen der Nachbarschaft und des Arbeitsschutzes
Im Zuge von Geräuschmessungen im Nahbereich oder an geeigneten
Immissionsorten kann AKUVIB den Nachweis eines ausreichenden
Schallschutzes einer Anlage erbringen. Zur Vorlage bei den
Genehmigungsbehören erstellen wir für Ihre neu zu errichtenden Anlagen
oder bei genehmigungspflichtigen Umbauten schall- und
schwingungstechnische Prognosegutachten. Wir beraten Sie bereits im
Vorfeld über einen geeigneten Schallschutz oder können direkt Maßnahmen
zur primären Geräuschminderung an Anlagen und Aggregaten vorschlagen.
Der Nachweise des ausreichenden Schallschutzes wird dann im Rahmen
eines Prognosegutachtens mit den zugelassenen Emissionswerten in der
Nachbarschaft verglichen und deren Einhaltung dokumentiert.