Durch Schallmessungen am Arbeitsplatz oder in Werkshallen können Bereiche identifiziert oder für den gesamten Betrieb durch Katasterlärmkarten gekennzeichnet werden, die eine erhöhte Lärmbelastung aufweisen. Häufig ist neben der Messung auch eine Beratung zur Geräuschminderung notwendig. Unter Beachtung der gegebenen Randbedingungen (z.B. fertigungstechnische und wirtschaftliche Aspekte), kann AKUVIB Sie in Hinblick auf eine schalltechnische Optimierung beraten. Vorschläge für geräuscharme Auslegung von Maschinen und Aggregate sind ebenso möglich wie die Angabe von sekundären Schallschutzmaßnahmen oder Veränderung der Reflexion von Wänden.
Gesetzlicher Hintergrund : In den vergangenen Jahren hat sich einiges im Bereich der Gesetzgebung für Lärmbelastungen am Arbeitsplatz verändert. Die RL 2003/10/EG "Lärm" gibt neue und präventive Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für den Arbeitsplatzlärm vor. Die bisherigen oberen und unteren Auslösewerte wurden herabgesetzt.
neu | bisher (BGV B3) | |
|---|---|---|
unterer Auslösewert | 80 dB(A) | 85 dB(A) |
oberer Auslösewert | 85 dB(A) | 90 dB(A) |
Spitzenschalldruckpegel Lc,peaks | ||
unterer Auslösewert | 135 dB(C) | >140 dB |
oberer Auslöser Auslösewert | 137 dB(C) | |
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festzustellen, ob Beschäftigte Lärm ausgesetzt sind oder sein können. Bereits bei Erreichen bzw. Überschreiten der unteren Auslösewerte ist eine Reihe von Maßnahmen zu treffen.
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