Erstellung von Schallgutachten sowie Prognoserechnungen
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AKUVIB erstellt für sie Lärmprognosen zum Beispiel für gewerbliche Zulassungen und Betriebserweiterungen
Bei der Erweiterung von bestehenden Anlagen, Umbaumaßnahmen oder Neubauten geben Schallprognosen ihnen Aufschluss darüber welche Schallimmissionen zu erwarten sind. Häufig werden Schallprognoserechnungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren angefertig.
AKUVIB berechnet und visualisiert aus gemessenen Pegeln oder aus Herstellerangaben die Schallentwicklung sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Nachbarschaft und erstellt daraus Lärmgutachten.
Diese Gutachten können ein Bestandteil ihres Genehmigungsantrages sein und erfüllen die Anforderungen der Behörden.
Darüber hinaus können wir, bei der Überschreitung von Grenzwerten, auch konkrete Schallminderungsmaßnahmen spezifizieren und in die Berechnungsmodelle integrieren.
Neben der Berechnung und Messung unterstützt AKUVIB sie auch bei der Auswahl geeigneter Hersteller für Schalldämmungen und kann deren Angaben z.B. im Rahmen von Endabnahmen überprüfen.
Durch die Erstellung vom Lärmrasterkarten können Änderungen einfach ohne erneute Messungen visualisiert werden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Lärmgutachten?
Ein Lärmgutachten ist ein fachliches Gutachten zur Beurteilung von Schallimmissionen oder -emissionen, das durch eine Fachperson oder ein akkreditiertes Büro erstellt wird. Es dokumentiert, welche Lärmquellen vorhanden oder geplant sind, wie stark sie sind, wie sie sich auf die Umgebung auswirken – und ob gesetzliche oder baurechtliche Grenzwerte eingehalten werden.
Was ist ein Schallgutachter?
Ein Schallgutachter ist ein Sachverständiger für Lärm und Schallschutz, der fachlich qualifiziert ist, Geräusch- und Schwingungsquellen zu bewerten. Er erstellt Lärm- oder Schallgutachten, führt Schallmessungen und -berechnungen durch und beurteilt, ob Geräuschemissionen oder -immissionen gesetzliche Vorgaben einhalten.