Akustik Banner

Lärmmessung in Betrieben

Lärmkartierung von Werkshallen und Geräuschmessungen am Arbeitsplatz

Bitte kontaktieren Sie uns unter:
Telefon +49 (0)234 / 587 - 6000
Email akustik@akuvib.de
Online Anfrage stellen

AKUVIB führt die Ermittlung und Bewertung der Gefährdung durch Geräuschimmissionen in Betrieben gemäß der Arbeitsschutzverordnung durch

Durch Schallmessungen am Arbeitsplatz können Bereiche identifiziert und durch Katasterlärmkarten gekennzeichnet werden, die eine erhöhte Lärmbelastung aufweisen. Häufig ist neben der Messung auch eine Beratung zur Geräuschminderung notwendig.

Unter Beachtung der gegebenen Randbedingungen (z.B. fertigungstechnische und wirtschaftliche Aspekte), berät AKUVIB Sie in Hinblick auf eine schalltechnische Optimierung.

Vorschläge für geräuscharme Auslegung von Maschinen und Aggregate sind ebenso möglich wie die Angabe von sekundären Schallschutzmaßnahmen oder Veränderung der Reflexion von Wänden.

In den vergangenen Jahren hat sich einiges im Bereich der Gesetzgebung für Lärmbelastungen am Arbeitsplatz verändert. Die RL 2003/10/EG “Lärm” gibt neue und präventive Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für den Arbeitsplatzlärm vor. Die bisherigen oberen und unteren Auslösewerte wurden herabgesetzt.

Jeder Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festzustellen, ob Beschäftigte Lärm ausgesetzt sind oder sein können. Bereits bei Erreichen bzw. Überschreiten der unteren Auslösewerte ist eine Reihe von Maßnahmen zu treffen.

BetrieblicheLaermmessung1.webp

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Lärmmessung?

Eine Lärmmessung ist die Erfassung und Bewertung von störenden oder gesundheitsschädlichen Geräuschen, meist mit einem Schallpegelmessgerät. Sie wird durchgeführt, um zu bestimmen, wie laut ein Geräusch ist, woher es kommt und welche Auswirkungen es hat – zum Beispiel auf Menschen, Tiere, Maschinen oder Gebäude.

Wofür braucht man Lärmmessungen am Arbeitsplatz?

Lärmmessungen am Arbeitsplatz sind ein zentrales Element des Arbeitsschutzes. Sie dienen dazu, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und gegebenenfalls Schallschutzmaßnahmen zu planen und zu bewerten.