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Bauleitplanung und Lärmschutz

Berechnung von Geräuschkontingenten sowie begleitende Emissions- und Immissionsmessungen

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Unterstützung beim Immissionsschutz zur Einhaltung von Bebauungsplänen

Im Rahmen des kommunalen Schallschutzes erstellt AKUVIB Schallgutachten und führt Messungen der Geräuschimmission durch.

Bei der städtebaulichen Planung führt die enge Nachbarschaft von gewerblichen Anlagen zu Wohngebieten oder Sport und Freizeitanlagen häufig zu Konflikten. AKUVIB verfolgt das Ziel im Rahmen von Bauleitplanungen nach den Richtlinien des Schallschutzes und der DIN 18005 solche Konflikte schon im Vorfeld zu vermeiden.

AKUVIB berechnet die Schallausbreitungswege und stellt im Rahmen von Lärmkarten die Belastung von Anrainer fest. So können wir bei der Überschreitung von Grenzwerten konkrete Schallminderungsmaßnahmen spezifizieren und in die Berechnungsmodelle integrieren.

Neben der Berechnung und Messung unterstützt AKUVIB sie auch bei der Auswahl geeigneter Hersteller für Schalldämmungen und kann deren Angaben z.B. im Rahmen von Endabnahmen überprüfen.

Durch die Erstellung der Lärmrasterkarten können Änderungen in der Bebauung oder Straßenführung einfach ohne erneute Messungen visualisiert werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Bauleitplanung?

Bauleitplanung ist ein zentraler Bestandteil der räumlichen Planung in Deutschland und bezeichnet das Planungsverfahren der Gemeinden, mit dem sie die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in ihrem Gebiet regeln. Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt und erfolgt in zwei Stufen:

1. Flächennutzungsplan (FNP) – vorbereitende Bauleitplanung
  • Grobe Entwicklungsplanung für das gesamte Gemeindegebiet.
  • Gibt darüber Auskunft, welche Flächen langfristig für z.B. Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft, Wald, Erholung vorgesehen sind.
  • Nicht rechtsverbindlich für Bürger, aber verbindlich für Behörden bei späteren Planungen.
  • Dient als Grundlage für die Bebauungspläne.
Beispiel:

Ein Grundstück ist im FNP als „Wohnbaufläche“ dargestellt → In einem späteren Bebauungsplan kann dann z.B. ein Wohngebiet festgesetzt werden.

2. Bebauungsplan (B-Plan) – verbindliche Bauleitplanung
  • Detaillierte Festsetzung, wo und wie gebaut werden darf.
  • Rechtsverbindlich für alle (Eigentümer, Bauherren, Behörden).
  • Enthält z.B. Vorgaben zu:
    • Art der baulichen Nutzung (Wohnen, Gewerbe etc.)
    • Maß der Nutzung (z.B. GRZ, GFZ, Höhe)
    • Baugrenzen und Baulinien
    • Verkehrsflächen, Grünanlagen, Spielplätze
  • Wird per Satzung beschlossen.
Beispiel:

Ein Bebauungsplan kann festlegen, dass auf einem Grundstück nur Einfamilienhäuser mit maximal zwei Geschossen und Satteldach gebaut werden dürfen.

Rechtliche Grundlage
  • § 1 bis § 13 BauGB
  • Weitere Regelungen in der Baunutzungsverordnung (BauNVO), z.B. für Gebietsarten wie „allgemeines Wohngebiet“ oder „Mischgebiet“
  • Beteiligungspflichten: Bürger, Träger öffentlicher Belange (TÖB), Behörden müssen beteiligt werden → Öffentlichkeitsbeteiligung
Ablauf der Bauleitplanung (vereinfacht)
  1. Aufstellungsbeschluss durch Gemeinderat
  2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
  3. Planentwurf und Auslegung (öffentlich einsehbar, i.d.R. 30 Tage)
  4. Stellungnahmen auswerten
  5. Beschlussfassung durch Gemeinderat
  6. Satzungsbeschluss (für B-Plan) → Rechtskraft nach Veröffentlichung
Warum ist Bauleitplanung wichtig?
  • Sie steuert die städtebauliche Entwicklung.
  • Vermeidet Wildwuchs oder Konflikte durch ungeordnete Bebauung.
  • Sichert eine geordnete Infrastrukturplanung (z.B. Verkehrswege, Schulen, Grünflächen).
  • Schützt Umwelt, Natur und Nachbarschaftsrechte.
  • Gibt Rechtssicherheit für Investoren und Bürger.
Meinung & Empfehlung

Bauleitplanung ist eines der wichtigsten Instrumente, um langfristig die Lebensqualität in Städten und Gemeinden zu sichern. Sie bringt allerdings auch viele Spannungsfelder mit sich: wirtschaftliche Interessen, Umweltschutz, Bürgerbeteiligung, soziale Infrastruktur.

Wenn du in einem Bauprojekt beteiligt bist (z.B. als Entwickler, Investor oder in der Verwaltung), lohnt es sich, den aktuellen Planungsstand genau zu prüfen und frühzeitig Kontakt zur Bauverwaltung aufzunehmen. Auch Einsprüche oder Anregungen im Beteiligungsverfahren können Planungen noch deutlich beeinflussen.