Bitte kontaktieren Sie uns unter: |
---|
+49 (0)234 / 587 - 6000 |
info@akuvib.de |
Online Anfrage stellen |
Emissionsmessungen nach § 29 BImSchG sind behördlich angeordnete oder genehmigungsrechtlich vorgeschriebene Messungen zur Kontrolle der Emissionen (also der Schadstoffe, die in die Umwelt abgegeben werden) von genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Was ist §29 BImSchG?
§29 BImSchG („Messungen, Untersuchungseinrichtungen“) legt die rechtliche Grundlage für:
- die Überwachung von Emissionen und Immissionen,
- die Anforderungen an Messstellen (z.B. Umweltlabore),
- sowie deren Zulassung und Anerkennung durch Behörden.
Ziel der Emissionsmessungen
- Sicherstellen, dass Grenzwerte eingehalten werden.
- Kontrolle, ob die Anlage ordnungsgemäß arbeitet.
- Frühzeitige Erkennung möglicher Umweltbelastungen.
- Dokumentation gegenüber Behörden (Nachweisführung).
Typische Anwendungen
Diese Messungen betreffen genehmigungsbedürftige Anlagen wie:
Beispielanlagen | Mögliche Emissionen |
---|---|
Müllverbrennungsanlagen | CO, NOx, Staub, Dioxine, Schwermetalle |
Chemieanlagen | VOCs, SO₂, HF, HCl |
Zementwerke | Staub, CO₂, SO₂, NOx |
Kraftwerke | CO, NOx, Schwefeloxide |
Metallverarbeitung | Schwermetalle, organische Lösemittel |
Biogasanlagen | Methan, Ammoniak, Geruchsstoffe |
Welche Arten von Emissionsmessungen gibt es?
1. Einmalige Messungen
- z.B. bei Inbetriebnahme oder Änderung der Anlage
- dienen der Abnahme oder Grenzwertüberprüfung
2. Wiederkehrende Messungen (z.B. alle 3 Jahre)
- durch eine anerkannte Messstelle (§26, §29b BImSchG)
- behördlich angeordnet
- Ergebnisse müssen dokumentiert und der Behörde vorgelegt werden
3. Kontinuierliche Messungen (CEM = Continuous Emission Monitoring)
- z.B. bei großen Verbrennungsanlagen
- ständig arbeitende Messgeräte, automatisierte Datenerfassung
Was wird gemessen?
Je nach Anlagentyp können u.a. folgende Größen erfasst werden:
Messgröße | Einheit | Bedeutung |
---|---|---|
Staub | mg/m³ | Luftgetragene Feststoffpartikel |
Kohlenmonoxid (CO) | mg/m³ | Zeichen für unvollständige Verbrennung |
Stickoxide (NO + NO₂ = NOx) | mg/m³ | Klimaschädlich, gesundheitsschädlich |
Schwefeldioxid (SO₂) | mg/m³ | Reizgas, Ursache für sauren Regen |
Gesamtkohlenstoff (TOC/VOC) | mg/m³ | Flüchtige organische Verbindungen |
Temperatur, Volumenstrom | °C, m³/h | Für die Berechnung der Gesamtlast |
Sauerstoffgehalt (O₂) | % | Referenz für standardisierte Bedingungen |
Wer darf messen?
Nur anerkannte Messstellen nach §29b BImSchG, also Labore bzw. Unternehmen, die:
- nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind,
- von der zuständigen Landesbehörde (z.B. Umweltamt, LANUV, LUBW) gelistet sind,
- Erfahrung mit industriellen Emissionsmessungen haben.
Wie läuft eine §29-Messung ab?
- Beauftragung durch Anlagenbetreiber oder Behörde
- Messkonzept / Messplan
- Aufbau der Messtechnik an definierten Messstellen (z.B. Kamin)
- Durchführung unter Betriebsbedingungen (Lastwechsel, Volllast etc.)
- Auswertung & Bericht mit Emissionsdaten, Vergleich mit Grenzwerten
- Übermittlung an die Überwachungsbehörde
Dokumentationspflicht
Der Betreiber ist verpflichtet, die Ergebnisse der Messungen zu dokumentieren und – je nach behördlicher Auflage – der Immissionsschutzbehörde vorzulegen. Die Messergebnisse müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Fazit
Emissionsmessungen nach §29 BImSchG sind ein zentrales Instrument der Umweltüberwachung in Deutschland. Sie sorgen dafür, dass Industrieanlagen:
- rechtssicher betrieben werden,
- Grenzwerte für Schadstoffe einhalten,
- und Umwelt sowie Gesundheit nicht gefährden.