Was sind Emissionsmessungen nach §29 BImSchG?

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Emissionsmessungen nach § 29 BImSchG sind behördlich angeordnete oder genehmigungsrechtlich vorgeschriebene Messungen zur Kontrolle der Emissionen (also der Schadstoffe, die in die Umwelt abgegeben werden) von genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Was ist §29 BImSchG?

§29 BImSchG („Messungen, Untersuchungseinrichtungen“) legt die rechtliche Grundlage für:

  • die Überwachung von Emissionen und Immissionen,
  • die Anforderungen an Messstellen (z.B. Umweltlabore),
  • sowie deren Zulassung und Anerkennung durch Behörden.
Ziel der Emissionsmessungen
  • Sicherstellen, dass Grenzwerte eingehalten werden.
  • Kontrolle, ob die Anlage ordnungsgemäß arbeitet.
  • Frühzeitige Erkennung möglicher Umweltbelastungen.
  • Dokumentation gegenüber Behörden (Nachweisführung).
Typische Anwendungen

Diese Messungen betreffen genehmigungsbedürftige Anlagen wie:

Beispielanlagen Mögliche Emissionen
Müllverbrennungsanlagen CO, NOx, Staub, Dioxine, Schwermetalle
Chemieanlagen VOCs, SO₂, HF, HCl
Zementwerke Staub, CO₂, SO₂, NOx
Kraftwerke CO, NOx, Schwefeloxide
Metallverarbeitung Schwermetalle, organische Lösemittel
Biogasanlagen Methan, Ammoniak, Geruchsstoffe
Welche Arten von Emissionsmessungen gibt es?
1. Einmalige Messungen
  • z.B. bei Inbetriebnahme oder Änderung der Anlage
  • dienen der Abnahme oder Grenzwertüberprüfung
2. Wiederkehrende Messungen (z.B. alle 3 Jahre)
  • durch eine anerkannte Messstelle (§26, §29b BImSchG)
  • behördlich angeordnet
  • Ergebnisse müssen dokumentiert und der Behörde vorgelegt werden
3. Kontinuierliche Messungen (CEM = Continuous Emission Monitoring)
  • z.B. bei großen Verbrennungsanlagen
  • ständig arbeitende Messgeräte, automatisierte Datenerfassung
Was wird gemessen?

Je nach Anlagentyp können u.a. folgende Größen erfasst werden:

Messgröße Einheit Bedeutung
Staub mg/m³ Luftgetragene Feststoffpartikel
Kohlenmonoxid (CO) mg/m³ Zeichen für unvollständige Verbrennung
Stickoxide (NO + NO₂ = NOx) mg/m³ Klimaschädlich, gesundheitsschädlich
Schwefeldioxid (SO₂) mg/m³ Reizgas, Ursache für sauren Regen
Gesamtkohlenstoff (TOC/VOC) mg/m³ Flüchtige organische Verbindungen
Temperatur, Volumenstrom °C, m³/h Für die Berechnung der Gesamtlast
Sauerstoffgehalt (O₂) % Referenz für standardisierte Bedingungen
Wer darf messen?

Nur anerkannte Messstellen nach §29b BImSchG, also Labore bzw. Unternehmen, die:

  • nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind,
  • von der zuständigen Landesbehörde (z.B. Umweltamt, LANUV, LUBW) gelistet sind,
  • Erfahrung mit industriellen Emissionsmessungen haben.
Wie läuft eine §29-Messung ab?
  1. Beauftragung durch Anlagenbetreiber oder Behörde
  2. Messkonzept / Messplan
  3. Aufbau der Messtechnik an definierten Messstellen (z.B. Kamin)
  4. Durchführung unter Betriebsbedingungen (Lastwechsel, Volllast etc.)
  5. Auswertung & Bericht mit Emissionsdaten, Vergleich mit Grenzwerten
  6. Übermittlung an die Überwachungsbehörde
Dokumentationspflicht

Der Betreiber ist verpflichtet, die Ergebnisse der Messungen zu dokumentieren und – je nach behördlicher Auflage – der Immissionsschutzbehörde vorzulegen. Die Messergebnisse müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Fazit

Emissionsmessungen nach §29 BImSchG sind ein zentrales Instrument der Umweltüberwachung in Deutschland. Sie sorgen dafür, dass Industrieanlagen:

  • rechtssicher betrieben werden,
  • Grenzwerte für Schadstoffe einhalten,
  • und Umwelt sowie Gesundheit nicht gefährden.