Geräusche und Erschütterungen Banner

Fachstelle zur Messung von Geräuschen

Durchführung von Schall- und Lärmmessungen nach TA Lärm

Bitte kontaktieren Sie uns unter:
Telefon +49 (0)234 / 587 - 6000
Email akustik@akuvib.de
Online Anfrage stellen

Messung von Geräuschen sowie Erstellung von Rasterlärmkarten

Oftmals sind neben der Schallausbreitungsrechnung auch Geräuschmessungen erforderlich, um im Rahmen von Lärmgutachten die Geräuschsituation zu erfassen.

Bei der Errichtung bzw. Erweiterung zum Beispiel von Gewerbebetrieben ist den zuständigen Behörden die Einhaltung der Lärmgrenzwerte an den nächstgelegenen Wohnbebauungen nachzuweisen.

Bei unseren Schallmessung werden sowohl die relevanten Geräuschemissionen und Geräuschimmissionen als auch die Nebengeräusche von uns erfasst und beurteilt. So können wir Sie im Rahmen von Lärmgutachten optimal beraten und helfen Ihnen Grenzwerte einzuhalten.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir sie bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen unterstützen und geeignete Lärmschutzmaßnahmen nach schalltechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erarbeiten.

AKUVIB ist bekanntgegebene Messstelle nach §29b des Bundesimmissionsschutzgesetztes für die Messung von Geräuschen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Geräuschmessung?

Geräuschmessung ist die systematische Erfassung und Bewertung von Schall, der von Maschinen, Anlagen, Bauarbeiten, Verkehr oder anderen Quellen ausgeht. Ziel ist es, die Lautstärke, Frequenzverteilung und Dauer von Geräuschen zu messen, um deren Einfluss auf Menschen und Umwelt beurteilen zu können – z.B. zur Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte, zur Lärmminderung oder zur Dokumentation.

Wofür benötigt man Geräuschmessung?

Geräuschmessungen werden benötigt, um die Auswirkungen von Schall (Lärm) auf Menschen, Tiere und technische Anlagen zu beurteilen, rechtliche Vorgaben einzuhalten und Schallschutzmaßnahmen zu planen oder zu kontrollieren.